Schützenverein Hanstedt und Umgegend von 1950 e.V.
Schützenverein Hanstedt und Umgegend von 1950 e.V.

Verfahrensablauf zum Erwerb der Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.

Auch für die Munition der eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.

 

Vorraussetzung:

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

  • Mindestalter
    • 18 Jahre
    • Sportschützinnen und Sportschützen, die bestimmte Waffen erwerben wollen oder besitzen: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit
    Sie dürfen vor allem keine Vorstrafen haben.
  • persönliche Eignung
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    • geschäftsunfähig,
    • alkoholabhängig oder
    • psychisch krank sind.
  • Sachkunde
    Den erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen können Sie durch eine Prüfung beim zuständigen Regierungspräsidium erlangen. In bestimmten Fällen können Sie die Sachkunde auf andere Weise (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützinnen und Sportschützen durch erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang) nachweisen.
  • Nachweis eines Bedürfnisses
    Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben. Ein solches haben zB.:
    • Sportschützinnen und Sportschützen

 

Verfahrensablauf :

 

Sie müssen die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.

Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie folgende Auskünfte ein:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle

Die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Bedürfnis müssen Sie selbst nachweisen.

Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein

  • amts- oder fachärztliches oder
  • fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

Hinweis: Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen Sie für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe in jedem Fall ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.

 

 

Erforderliche Unterlagen :

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
  • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen:

Treffen/ Schießen im Schützenhaus:
 

Die Schützinnen und Schützen treffen sich jeden Mittwoch um 19.00 Uhr. 
 

Bogenschießen

Anmeldung zur 
09. offenen Samt-
gemeindemeisterschaft
am 25.08.2024!!! 
Ab sofort möglich
Anmeldeformular 

 

Die Bogengruppe trifft sich regelmäßig, für die 
Jugendlichen am 
Dienstag um 18.30 Uhr
und für die
Erwachsenen
Dienstag um 19.15 Uhr.

Herbst / Winter 2023
Interne Vereinsmeister-
schaften der Bogenabteilung in der Halle!
Termin folgt!

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Im Winter
in der Schützenhalle

Im Sommer auf der Außenanlage gegenüber der Schützenhalle


Gäste sind herzlich willkommen!!!

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