Der Schützenverein Hanstedt unterliegt als juristische Person des privaten Rechtes den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach hat er 2 Organe:
-die Mitgliederversammlung
-den Vorstand
Die Mitgliederversammlung (Beschlussorgan) ist zuständig und verantwortlich für das Herbeiführen von Beschlüssen als Handlungsgrundlage. Sie besteht aus der Summe der zur Versammlung einberufenen,
erschienenen Mitglieder.
Der Vorstand (Handlungsorgan) führt die Geschäfte des Vereines auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse und trifft die notwendigen Entscheidungen. Er besteht satzungsgemäß aus:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
3. Vorsitzender
1. Kassenwart
1. Schriftführer
1. Schießwart
1. Jugendwart
1. Damenleiterin
1. Kommandeur
Bei der Bildung des erweiterten Vorstandes werden weitere Personen hinzugezogen:
1. Bogenwart
1. Sportwart
1. Pistolenwart
1. Pressewart
1. Kompanieführer aller Kompanien
Hallenwart
Festausschussobmann
König mit Adjutanten
Eingetragener Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vor-sitzende und der 1. Kassenwart.
Nach dem Willen der Mitgliederversammlung sind folgende Unterteilungen getroffen:
1. Kompanie
2. Kompanie
3. Kompanie
Damenabteilung
Jugendabteilung
Bogenabteilung
Außerdem hat die Mitgliederversammlung einen Ehrenrat gebildet, der für die Lösung zwischenmenschlicher Konfliktsituationen zuständig ist.
Ehrenrat: Dieter Albers, Franz Röhrs, Klaus Schwanecke