Der Schützenverein Hanstedt unterliegt als juristische Person des privaten Rechtes den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der erweiterte Vorstand
Die Mitgliederversammlung (Beschlussorgan) ist zuständig und verantwortlich für das Herbeiführen von Beschlüssen als Handlungsgrundlage. Sie besteht aus der Summe der zur Versammlung einberufenen,
erschienenen Mitglieder.
Der Vorstand (Handlungsorgan) führt die Geschäfte des Vereines auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse und trifft die notwendigen Entscheidungen.
Er besteht satzungsgemäß aus:
1. Vorsitzender (Präsident)
2. Vorsitzender (1. Vizepräsident)
3. Vorsitzender (2. Vizepräsident)
1. Kassenwart
1. Schriftführer
1. Kommandeur
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
den Vorstandsmitgliedern
+ jeweilige Stellvertreter
1. Schießwart (bzw. Stellv.)
1. Bogenwart (bzw. Stellv.)
der Damenvertretung (kann jedes Mitglied sein)
der Jugendvertretung
den 1. Kompanieführern (bzw. Stellv.)
dem 1. Pressewart (bzw. Stellv.)
dem Webmaster (bzw. Stellv.)
der/die Thekenteamleiter/in (bzw. Stellv.)
dem Hallenwart
Zusatz: Bei Bedarf oder der Vorbereitung besonderer Veranstaltungen kann der erw. Vorstand durch Ehrenmitglieder, König mit Adjutanten, Damenkönigin und Vizekönig ergänzt
werden.
Eingetragener Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der
1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Kassenwart.
Nach dem Willen der Mitgliederversammlung sind folgende Unterteilungen getroffen:
1. Kompanie
2. Kompanie
3. Kompanie
Damenabteilung
Jugendabteilung
Bogenabteilung